für das Pfadiheim " IM STÄMPELFELD", 8353 Elgg
1. Das Pfadiheim
1.1.
Sauberkeit
ist das oberste Gebot. Das Pfadiheim muss
stets in sauberem, einwandfreiem Zustande
gehalten werden. Für die Endreinigung werden die notwendigen
Putzmittel zur Verfügung gestellt.
1.2.
Das Heim darf nur mit leichten Schuhen betreten
werden. Für das Obergeschoss sind Hausschuhe
vorgeschrieben. Für Wanderschuhe sind die Schuhroste beim
Eingang zu benützen. In den Schlafräumen
herrscht absolutes Ess- und Trinkverbot (inkl. Kaugummis).
1.3.
Für die Bedienung von Warmwasser und Heizung ist
der Verwalter zuständig. Entsprechende Wünsche sind
ihm frühzeitig zu melden.
1.4.
Matratzen und Wolldecken
gehören in die Schlafräume. Durch anderweitige Verwendung entstehende
Kosten wie Reinigung, Ersatz von Überzügen respektive ganzer
Matratzen werden bei der Abnahme
verrechnet. Jegliche Art von Schreibzeugen (Farbstifte, Filzstifte,
etc.) ist in den Schlafräumen verboten.
1.5. Im ganzen Pfadiheim herrscht absolutes Rauchverbot. Davon ausgenommen bleibt der Aufenthaltsraum im Erdgeschoss.
1.6. Vor dem Anfeuern des Cheminée-Ofen ist die Anleitung aufmerksam zu studieren und entsprechend zu befolgen. Für Schäden am Cheminéeofen durch unsachgemässe Bedienung ist der Mieter persönlich haftbar.
1.7. Küchenwäsche ist grundsätzlich durch den Mieter mitzubringen. In Absprache mit dem Verwalter kann Küchenwäsche kostenpflichtig bei bezogen werden.
1.8. Überzählige Lebensmittel sind durch den Mieter wieder mitzunehmen.
1.9. Die Entsorgung des Kehrichts ist durch den Mieter vorzunehmen. Bei entsprechender Absprache mit dem Verwalter steht ein gebührenpflichtiger Container zur Verfügung.
1.10. Die Einrichtung des Pfadiheimes darf nicht im Freien benützt werden. Dafür stehen separate Tische und Bänke (Festbänke) zur Verfügung.
2. Das Freigelände
2.1. Sauberkeit gilt auch hier. Abfälle gehören nicht ins Freigelände.
2.2. Das Erstellen von Gräben, Feuerstellen und jegliche Art von Feuer im Freien ist verboten. Das Aufstellen von Finnenkerzen oder dgl. ist in Absprache mit dem Verwalter möglich.
2.3. Das Befahren und Betreten von nicht zum Pfadiheim gehörenden Gelände (insbesondere Äcker und Wiesen) ist strengstens untersagt. Für Parkplätze und Spielwiese/Zeltplatz ist der Verwalter um Benützung anzufragen.
2.4. Das Schlagen von Holz sowie die Verunstaltung/Veränderung des Bachlaufes ist verboten.
2.5. Der Bach muss stets in sauberem Zustand gehalten werden (keine Müllhalde).
2.6. Veränderungen an den bestehenden Pfadiheim-Einrichtungen sind untersagt.
Heimverein Pfadiheim Elgg
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